Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.02.1995 (2 StR 1/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Gesamtstrafe die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen.


Relevante Normen:
StGB § 54;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang