Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.01.1995 (2 StR 732/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags schließt die wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung aus.


Relevante Normen:
StGB § 212, § 223a;



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