Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.03.1995 (1 StR 768/94)

   

Kurzleitsatz:
Auf den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis muß das Gericht regelmäßig nach § 265 StPO hinweisen.


Relevante Normen:
StPO § 265;



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