Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.04.1995 (1 StR 601/94)

   

Kurzleitsatz:
Schießbereit im Sinn des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB führt eine ungeladene Schußwaffe auch, wer sie mit ihm zur Verfügung stehender Muniti...


Relevante Normen:
StGB § 250;



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