Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.04.1995 (2 StR 79/95)

   

Kurzleitsatz:
Ein Strafantrag ist formgerecht gestellt, wenn der gesetzliche Vertreter dem schriftlichen Antrag eines Minderjährigen mündlich zustimmt.


Relevante Normen:
StPO § 158 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang