Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.02.1995 (1 StR 833/94)

   

Kurzleitsatz:
Eine vollendete gefährliche Körperverletzung tritt gegenüber einem versuchten Tötungsverbrechen zurück.


Relevante Normen:
StGB § 212, § 223a;



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