Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.03.1995 (5 StR 70/95)

   

Kurzleitsatz:
Ändert das Revisionsgericht den Schuldspruch von Tatmehrheit in Tateinheit, kann er die Einsatzstrafe als die neue Strafe festsetzen.


Relevante Normen:
StPO § 354;



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