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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 21.03.1995 (5 StR 110/95) | | | | Kurzleitsatz: Ist die Zueignungsabsicht auf den Inhalt eines tatsächlichen leeren Behältnisses gerichtet, stellt dessen Wegnahme allein nur einen versuchten Diebsta...
Relevante Normen: StGB § 242, § 249;
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