Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.04.1995 (1 StR 128/94)

   

Kurzleitsatz:
Eine Zustellung an den Pflichtverteidiger ist unwirksam, wenn das Empfangsbekenntnis nicht von ihm unterschrieben ist.


Relevante Normen:
StPO § 145a;



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