Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.03.1995 (1 StR 10/95)

   

Kurzleitsatz:
Einem Nebenkläger kann nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens rückwirkend keine Prozeßkostenhilfe gewährt werden.


Relevante Normen:
StPO § 397a;



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