Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.03.1995 (2 StR 115/95)

   

Kurzleitsatz:
Einem Nebenkläger ist Prozeßkostenhilfe zu versagen, wenn die allein eingelegte Angeklagtenrevision offensichtlich unbegründet ist.


Relevante Normen:
StPO § 397a;



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