Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.03.1995 (1 StR 90/95)

   

Kurzleitsatz:
Freiwilligkeit eines Rücktritts liegt nicht vor, wenn die Tatvollendung durch das Dazwischentretens eines Zeugen verhindert wird.


Relevante Normen:
StGB § 24;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang