Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.03.1995 (1 StR 57/95)

   

Kurzleitsatz:
Der Rücktritt ist nicht freiwillig erfolgt, wenn die weitere Tatausführung durch das Eingreifen der Polizei aussichtlos ist.


Relevante Normen:
StGB § 24;



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