Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.05.1995 (4 StR 11/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Unterzeichnung einer Revisionsbegründung kann der Pflichtverteidiger nicht durch Untervollmacht einem anderen Rechtsanwalt übertragen.


Relevante Normen:
StPO § 142, § 345;



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