Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.03.1995 (5 StR 434/94)

   

Kurzleitsatz:
Allein die Bejahung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten durch das Gericht begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.


Relevante Normen:
StPO § 24;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1995, 393

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