Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.04.1995 (3 StR 159/95)

   

Kurzleitsatz:
Nach § 31 JGG werden Urteile, nicht Sanktionen einbezogen; daher ist eine neue Rechtsfolgenbemessung erforderlich.


Relevante Normen:
JGG § 31;



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