Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.04.1995 (2 StR 149/95)

   

Kurzleitsatz:
Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht kann nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden.


Relevante Normen:
StPO § 302;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang