Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.05.1995 (3 StR 69/95)

   

Kurzleitsatz:
Ein nur gelegentlicher Scheinaufkäufer ist kein verdeckter Ermittler im Sinn des § 110 a StPO.


Relevante Normen:
StPO § 110a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1995, 398

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