Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.07.1995 (1 StR 286/95)

   

Kurzleitsatz:
Der Erwerb von BtM im Ausland durch einen Ausländer unterfällt nicht deutschem Strafrecht.


Relevante Normen:
BtMG § 29; StGB § 6;



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