Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 19.05.1995 (2 StR 203/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Revision eines Nebenklägers ist unzulässig, wenn der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen ist, welches Ziel mit der Urteilsanfechtung verfolgt w...


Relevante Normen:
StPO § 400;



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