Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.03.1995 (4 StR 121/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Nichtanwendung des § 21 StGB kann mit der Sach-, aber auch der Verfahrensrüge beanstandet werden.


Relevante Normen:
StGB § 21, StPO § 345;



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