Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.05.1995 (2 StR 736/94)

   

Kurzleitsatz:
Auch Körperverletzungen zum Nachteil verschiedener Personen können in natürlicher Handlungseinheit verwirklicht werden.


Relevante Normen:
StGB § 52, § 223;



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