Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.05.1995 (3 StR 236/95)

   

Kurzleitsatz:
Eine im Ergebnis richtige Verwerfung der Revision als unzulässig hat auch dann Bestand, wenn die Entscheidung zu früh (hier: vor Ablauf der Revisionsb...


Relevante Normen:
StPO § 346;



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