Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.06.1995 (3 StR 177/95)

   

Kurzleitsatz:
Fehlende Mitwirkung des Angeklagten an der Aufklärung der Straftat darf diesem nicht strafschärfend angelastet werden.


Relevante Normen:
StGB § 46;



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