Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.05.1995 (5 StR 181/95)

   

Kurzleitsatz:
Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist auch bei der Prüfung zu beachten, ob Strafklageverbrauch eingetreten ist.


Relevante Normen:
StPO § 261;



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