Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.04.1978 (2 StR 59/78)

   

Kurzleitsatz:
Die Strafzumessung darf in sich nicht widersprüchlich sein.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;



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