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| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 18.03.1980 (5 StR 62/80) | | | | Kurzleitsatz: Bei der V-Mann-Beteiligung an einem Rauschgiftgeschäft hat sich das Urteil damit auseinanderzusetzen, daß sich der Angeklagte nur widerstrebend auf das Geschäft eingelassen hat und dieses unter ständiger polzeilicher Kontrolle stattfand.
Relevante Normen: BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;
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