Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.11.1980 (2 StR 661/80)

   

Kurzleitsatz:
Das Fehlen eines strafmildernden Gesichtspunktes wie nicht bestehende Drogenabhängigkeit darf nicht strafschärfend gewertet werden.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1981, 69

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