Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.12.1980 (1 StR 677/80)

   

Kurzleitsatz:
Die nachteilige Berücksichtigung des "Handelns innerhalb offener Bewährung" ist nur zulässig, wenn der Angeklagte zur Tatzeit tatsächlich unter Bewährung stand.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;



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