Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.03.1981 (2 StR 112/81)

   

Kurzleitsatz:
Verhängt der Tatrichter - ausnahmsweise - eine kurzfristige Freiheitsstrafe, hat er das Vorliegen der Voraussetzungen zu begründen.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 47;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1981, 882 (Schmidt)
StV 1981, 277

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