Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.04.1981 (2 StR 197/81)

   

Kurzleitsatz:
Ungünstige Umstände, unter denen ein Angeklagter aufgewachsen ist, sowie Arbeitslosigkeit können durchaus strafmildernde Gesichtspunkte sein.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1981, 882 (Schmidt)

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang