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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 25.05.1981 (3 StR 53/81) | | | | Kurzleitsatz: Nimmt der Tatrichter außerhalb der Regelbeispiele des § 29 Abs. 3
BtMG einen besonders schweren Fall an, hat er eine Gesamtwürdigung anzustellen, bei der möglicherweise ins Gewicht fallende Milderungsgründe wie jahrelange Drogenabhängigkeit und eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht außer Betracht bleiben dürfen.
Relevante Normen: BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3;
Fundstellen dieser Entscheidung: StV 1981, 402
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