Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.06.1981 (3 StR 194/81)

   

Kurzleitsatz:
Wertet es der Tatrichter als strafschärfend, daß der Angeklagte aus Abenteuerlust gehandelt habe, muß er näher ausführen, ob er darin eine besondere kriminelle Energie oder Bedenkenlosigkeit sieht.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1981, 883 (Schmidt)

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