Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.01.1982 (2 StR 693/81)

   

Kurzleitsatz:
Die Formulierung, der Angeklagte habe "das ihm gewährte Gastrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch Handel mit Haschisch gröblich mißbraucht", berücksichtigt unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG strafschärfend, daß der Angeklagte Ausländer ist.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 3; StGB § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1982, 884 (Schmidt)

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