Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.08.1988 (2 StR 392/88)

   

Kurzleitsatz:
Ist wegen der Überwachung des Geschäfts eine erhebliche Gefährdung des durch § 29 BtMG geschützten Rechtsguts regelmäßig ausgeschlossen, ist dies unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwerts der Tat von Bedeutung.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1989, 15 (Ls)

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