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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 10.08.1988 (2 StR 392/88) | | | | Kurzleitsatz: Ist wegen der Überwachung des Geschäfts eine erhebliche Gefährdung des durch § 29
BtMG geschützten Rechtsguts regelmäßig ausgeschlossen, ist dies unter dem Gesichtspunkt des geringeren Erfolgsunwerts der Tat von Bedeutung.
Relevante Normen: BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;
Fundstellen dieser Entscheidung: StV 1989, 15 (Ls)
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