Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 26.02.1991 (1 StR 32/91)

   

Kurzleitsatz:
Die Entscheidung über die Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt oder nicht, ist ein dem Tatrichter obliegender Wertungsakt der Strafzumessung...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3;



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