Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.07.1991 (5 StR 284/91)

   

Kurzleitsatz:
Zur strafschärfenden Erwägung, das Verhalten des Angeklagten zeuge von ganz erheblicher Energie, wenn diese Schlußfolgerung in den Urteilsgründen kein...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1992, 325 (Schoreit)

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