Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.04.1992 (2 StR 174/92)

   

Kurzleitsatz:
Für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den danach zugrundezulegenden Strafrahmen kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat, sondern auf die ...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3; StGB § 27, § 46;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang