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| Rechtsprechung: AG Aachen - Beschluß vom 23.08.1994 (49 OWi 79 Js 654/94-490/94) | | | | Kurzleitsatz: Es ist zweifelhaft, ob ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt und ein hierauf beruhendes Fahrverbot an Samstagen auf § 45
StVO gestützt werden kann. Da entsprechende Verkehrszeichen zwar nicht nichtig sind, kam ein Freispruch nicht in Betracht; das Verfahren war jedoch gem. § 47 Abs. 2
OWiG einzustellen.
Relevante Normen: StVO § 45 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: NStZ 1995, 1911
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