Rechtsprechung:
AG Aachen - Beschluß vom 23.08.1994 (49 OWi 79 Js 654/94-490/94)

   

Kurzleitsatz:
Es ist zweifelhaft, ob ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt und ein hierauf beruhendes Fahrverbot an Samstagen auf § 45 StVO gestützt werden kann. Da entsprechende Verkehrszeichen zwar nicht nichtig sind, kam ein Freispruch nicht in Betracht; das Verfahren war jedoch gem. § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen.


Relevante Normen:
StVO § 45 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1995, 1911

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