Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.04.1982 (5 StR 140/82)

   

Kurzleitsatz:
Die Nötigung zu einer sexuellen Handlung, die das Opfer an sich selbst vornehmen soll, ist nicht nach § 178 StGB, sondern nach § 240 StGB strafbar.


Relevante Normen:
StGB § 178 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1982, 286
NStZ 1982, 286 (Ls)

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