Rechtsprechung:
OLG Zweibrücken - Vorlagebeschluß vom 27.03.1995 (1 Ss 245/94)

   

Kurzleitsatz:
»1. Kommt Diebstahl oder Betrug in Betracht, wenn der Täter in einem Selbstbedienungsladen eine Ware derart in seinem Einkaufswagen verbirgt, daß sie für den Kassierer nicht ohne weiteres sichtbar ist und - seinen Vorstellungen entsprechend - die Kasse passiert, ohne die versteckte Ware anzugeben und zu bezahlen?2. Ist der beobachtete Diebstahl im Selbstbedienungsladen allgemein schon dann vollendet, wenn der Täter mit der im Einkaufswagen mitgeführten Beute den geschlossenen Ladenbereich verlassen hat und ...


Relevante Normen:
StGB § 242 Abs. 1, § 263 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp III(329)101b (Ls)
NStZ 1995, 448

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