Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluß vom 20.04.1993 (14 W 187/93)

   

Kurzleitsatz:
Keine Kostenerstattung bei fehlender Identität der Parteien von Beweissicherung und Hauptsache


Relevante Normen:
ZPO § 494a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AGS 1995, 100
DRsp IV(425)224Nr. 9d
JurBüro 1994, 625
NJW-RR 1994, 574

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