Rechtsprechung:
LG Zweibrücken - Urteil vom 23.02.1994 (3 S 159/93)

   

Kurzleitsatz:
Keine entsprechende Anwendung bei Klageerweiterung in der Berufungsinstanz.


Relevante Normen:
ZPO § 506;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(415)224Nr. 10
MDR 1994, 620

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