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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 26.07.1995 (2 ARs 224/95) | | | | Kurzleitsatz: Eine mit der Sache schon befaßte Strafvollstreckungskammer bleibt zuständig, auch wenn der Verurteilte in eine JVA aufgenommen wird, die nicht in ihre...
Relevante Normen: StPO § 462a;
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