Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.07.1995 (2 ARs 224/95)

   

Kurzleitsatz:
Eine mit der Sache schon befaßte Strafvollstreckungskammer bleibt zuständig, auch wenn der Verurteilte in eine JVA aufgenommen wird, die nicht in ihre...


Relevante Normen:
StPO § 462a;



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