Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.07.1995 (3 StR 307/95)

   

Kurzleitsatz:
Ein wirksamer Rechtsmittelverzicht schließt den Erfolg eines Wiedereinsetzungsantrages aus.


Relevante Normen:
StPO § 44, § 302;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang