Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.08.1995 (2 ARs 250/95)

   

Kurzleitsatz:
Die Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG setzt voraus, daß der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat.


Relevante Normen:
JGG § 42;



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