Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.08.1995 (1 StR 249/95)

   

Kurzleitsatz:
Die teilweise Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO in der Revision muß nicht stets die Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs zur Folge ...


Relevante Normen:
StPO § 154;



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