Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.07.1995 (2 StR 219/94)

   

Kurzleitsatz:
Eine um zwei Jahre verzögerte Vorlage der Akten an das Revisionsgericht verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK.


Relevante Normen:
MRK Art. 6; StGB § 46;



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