Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.06.1995 (1 StR 179/95)

   

Kurzleitsatz:
Dem Nebenkläger ist Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren zu versagen, wenn die dort anfallenden Kosten weniger als das Vierfache der monatlich...


Relevante Normen:
StPO § 397a;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang