Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.07.1995 (5 StR 340/95)

   

Kurzleitsatz:
Die gefährliche Körperverletzung tritt gegenüber dem versuchten Totschlag im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück.


Relevante Normen:
StGB § 223a, § 212;



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